- Mindestlohn: Erhöhung ab Juli
- EEG-Umlage entfällt: Strompreise sinken
- Mietspiegel wird zur Pflicht für Städte
- Testverordnung: Corona-Tests nicht mehr kostenlos
- Kündigung von Verträgen vereinfacht
- Änderungen beim Pfand
- Höhere Auszahlung und Juli-Bonus bei Hartz IV
- Verschicken von Paketen wird teurer
- Alte Elektrogeräte zum Supermarkt bringen
- Tabaksteuer auch auf Liquids
- Rente wird deutlich erhöht
Mindestlohn: Erhöhung ab Juli 2022
Bis Oktober soll der Mindestlohn schrittweise auf 12 Euro erhöht werden. Das hat der Bundestag Anfang Juni beschlossen, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz und seine SPD das Ziel bereits als zentrales Wahlkampfthema hatten. Momentan liegt er bei 9,82 Euro pro Stunde – ab 1. Juli steigt er auf 10,45 Euro.
Strompreise sinken wegen fehlender EEG-Umlage
Verbraucher können sich freuen: Seit diesem Monat müssen sie keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Sie war bisher Teil der Stromkosten. Möglich macht das das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“. Die Stromlieferanten müssen den Wegfall an ihre Kunden weitergeben! Bisher betrug die Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
Der Wegfall der EEG-Umlage war bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, kommt jetzt aber ein halbes Jahr früher als geplant. Grund dafür sei gewesen, „die Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten“. Vollständig abgeschafft wird die EEG-Umlage im Januar 2023.
Mietspiegel für größere Städte Pflicht
Im August 2021 wurde das Gesetz beschlossen, ab Juli 2022 tritt es dann auch in Kraft: Ein Mietspiegel wird Pflicht! Damit soll vor allem Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, eine ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Auch Mieterhöhungen können so besser eingeschätzt werden. Die neue Regelung gilt für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern.
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Testverordnung geändert: Corona-Bürgertests kosten ab Juli
Seit 30. Juni gilt eine neue Testverordnung. Darin verankert: Corona-Tests sollen zukünftig etwas kosten. Nur bestimmte Gruppen sind von der neuen Regel ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise vulnerable Gruppen und Menschen, die mit solchen Gruppen in Kontakt kommen, wie etwa beim Besuch in einem Pflegeheim.
Eine Eigenbeteiligung von drei Euro wird laut Testverordnung fällig für:
- Personen, die eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben
Wer in keine der genannten Gruppen fällt, muss den Test komplett selbst bezahlen.
Die neue Regel hat für viel Verwirrung gesorgt: Selbst Teststationen waren sich unsicher, ob sie tatsächlich schon ab dem 30. Juni oder erst ab dem 1. Juli gilt; manche Betreiber fürchten, dass ihre Stationen nicht mehr rentabel sein werden.
Corona-Blog: Aktuelle Nachrichten
Einfachere Kündigung von Verträgen für Verbraucher
Ein Vertrag im Internet ist mit wenigen Klicks abgeschlossen – ihn wieder zu kündigen ist aber meist mühsam. Im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge will die Bundesregierung das vereinfachen: Ab 1. Juli wird deshalb ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich eingeführt. Damit erübrigt sich die Kündigung per Fax oder Post.
Bereits seit 1. März gilt für neue Verträge im Rahmen dieses Gesetzes beispielsweise eine kürzere Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Auch automatische Vertragsverlängerungen über einen langen Zeitraum sind damit Geschichte.
Pfand auf mehr Produkte ab Juli 2022
Zwar gilt das entsprechende Gesetz schon seit Anfang des Jahres, doch zum 1. Juli endet die Übergangsfrist für die Händler: Spätestens dann wird auch auf Einwegplastikflaschen oder Getränkedosen Pfand erhoben. Damit soll auch das bisher verwirrende System vereinfacht werden, dass zum Beispiel Fruchtsäfte mit Kohlensäure bepfandet werden, ohne aber nicht. Jetzt ist also überall Pfand drauf – auch beispielsweise auf Dosen mit alkoholischen Mischgetränken.
Bonus-Auszahlung für Hartz-IV-Empfänger
Im Zuge des Entlastungspaketes der Bundesregierung bekommen auch Hartz-IV-Empfänger mehr Geld: Nach der überschaubaren Erhöhung zu Beginn des Jahres um drei Euro tritt nun eine neue Leistung in Kraft. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre bekommen Eltern 20 Euro mehr pro Monat ausgezahlt, unabhängig von Hartz IV und Kindergeld. Dazu kommt eine Bonuszahlung im Juli von 200 Euro. Anstelle des Regelsatzes von 449 Euro werden im Juli also 649 Euro ausgezahlt.
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Pakete mit DHL zu verschicken wird teurer
Der Paketdienst führt zum 1.7. einige Preisänderungen ein; Päckchen und Pakete kosten dann bis zu 50 Cent mehr. Wer das umgehen und auf Online-Frankierungen umsteigen möchte, wird auch leer ausgehen: Online wird es gar keinen Preisvorteil mehr geben. Begründet werden die Erhöhungen mit gestiegenen Kosten von Papier und beim Versand. Außerdem seien die Paketpreise so übersichtlicher für den Kunden. Allein das 5-Kilo-Paket wird 50 Cent günstiger.
Alte Elektrogeräte im Supermarkt abgeben
Nicht nur Flaschen und Dosen kann man zum Supermarkt zurückbringen – auch alte Elektrogeräte müssen sie ab 1. Juli annehmen. Das gilt für kleine Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern, also zum Beispiel für Handys, elektrische Zahnbürsten oder Rasierer. Kostenlos abgeben kann man sie bei Discountern und Supermärkten, die ständig oder mehrmals im Jahr Elektroware verkaufen und deren Verkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter beträgt.
Wie das genau laufen soll, erklärt SWR3-Redakteur Kevin Frisch:

Nachrichten Was genau kann man da alles loswerden?
- Dauer
Gibt es dort dann Sammelstellen?

Nachrichten Wie sieht das dann im Supermarkt oder beim Discounter aus?
- Dauer
Und was ist mit Online?

Nachrichten Wie läuft das beim Online-Kauf?
- Dauer
Technik mieten Für wen es sich lohnt, Technik zu mieten statt zu kaufen
Gerade kursieren im Netz viele Angebote, sich Technik nicht mehr zu kaufen, sondern diese bequem zu mieten. Ob es sich für dich lohnt, liest du hier! mehr...
Tabaksteuer auch auf Liquids
Ab dem 1. Juli fällt auch auf die Substanzen für E-Zigaretten Tabaksteuer an – und zwar egal, ob die sogenannten Liquids nikotinhaltig sind oder nicht. Bis Ende 2023 beträgt sie 0,16 Euro pro Milliliter und wird bis 2026 schrittweise auf 0,32 Euro pro Milliliter erhöht. Außerdem wird Wasserpfeifentabak mit einer Zusatzsteuer belegt.
Deutliche Rentenerhöhung: mehr brutto ab Juli
Rentner dürfen sich über einen deutlichen Anstieg ihrer Bezüge freuen – im Westen um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Das ist die stärkste Rentenanpassung seit Jahrzehnten.
Mitberücksichtigt ist der sogenannte Nachholfaktor: Damit wird ausgeglichen, dass die Rentnerinnen und Rentner im vergangenen Jahr trotz des Corona-Einbruchs keine Kürzungen ihrer Rente erleben mussten.